Kosten

Kosten

Anlässlich der ersten Besprechung wird eine schriftliche Vollmacht mit einer Honorarvereinbarung  zwischen Anwalt und Notar einerseits und Klient(in) abgeschlossen. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitaufwand zu üblichen Ansätzen.

Hinsichtlich der Notariatsgebühren wird auf den Gebührentarif der Solothurnischen Notare verwiesen:

http://bgs.so.ch/   129.12

In der Regel verlangen wir einen Kostenvorschuss. Wir stellen zudem regelmässig Akontorechnungen.

Wenn Sie am Existenzminimum leben besteht die Möglichkeit ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu stellen (das Formular kann durch Anklicken des Pfads https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare/gesuch-unentgeltl-rechtspflege-vereinfacht-d.pdf  geöffnet und am Computer ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie die notwendigen Belege). Wird dieses Gesuch gutgeheissen bevorschusst Ihnen der Staat die Anwalts- und die Gerichtskosten.